
In dieser Serie teile ich Einblicke vom Weg zu unserem Traumhaus. Zu den verschiedenen Stationen gebe ich Tipps, die du für deinen eigenen Hauskauf nutzen kannst.
Nun stellte sich die Frage: was machen wir mit unserer Finanzierung, da der Notartermin verschoben ist? Um euch alle zu dem Thema abzuholen, hier ein kurzer Ausflug in die Theorie:
Normalerweise unterschreibt man den Darlehensvertrag von der Bank kurz vor dem Kaufvertrag beim Notar. Grund ist, dass es beim Darlehensvertrag eine 14-tägige Widerrufsfrist gibt. Das bedeutet, wenn der Kaufvertrag platzt weil z.B. der Verkäufer entscheidet, doch lieber an seinen Sohn zu verkaufen, oder ihr euch aus anderen Gründen nicht einig werdet, dann kannst du noch von deinem Darlehensvertrag zurücktreten.
Ist die Widerrufsfrist jedoch um, dann ist das nicht mehr möglich. In diesem Fall bekommst du das Darlehen für die Immobilie, ohne dass du es nutzen kannst. Du musst also dennoch von deinem Vertrag zurücktreten, nur diesmal nicht mehr ohne auch dafür zu bezahlen.
Denn dadurch, dass du dein Darlehen nicht abrufst und nicht wie geplant Zinsen zahlst, entsteht der Bank ein Verlust. Diesen Verlust lässt die sich anteilig von dir bezahlen (Vorfälligkeitsentschädigung).
Wir standen also vor der Wahl: Entweder konnten wir darauf spekulieren, dass mit dem Kauf alles gut gehen wird und sonst die Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Oder aber die Finanzierung widerrufen und eine neue beantragen.
Was hier auf jeden Fall mit reinspielt ist das aktuelle Zinsumfeld. Sind die Zinsen gerade stark am steigen, so ist man eher geneigt das Risiko einzugehen, mit Darlehen und ohne Haus dazustehen. Sind die Zinsen am sinken oder bewegen sich konstant, so tendiert man eher zur anderen Alternative.
Ich möchte hier aber noch einmal klar herausstellen: Wie sich die Baufinanzierungszinsen am Markt entwickeln werden, kann niemand wissen oder voraussagen. Alles was wir haben sind Prognosen und Rückschlüsse auf Grundlage der vergangenen Entwicklungen.
Es war ein Abwägen. Ich habe fast dazu tendiert, die Sache zu riskieren. Denn immerhin war unser Verkäufer das Bauunternehmen, das das Haus errichtet hatte. Dass dieses doch plötzlich nicht verkaufen wollen würde, war ziemlich unwahrscheinlich.
Dennoch: Wenn wir das Risiko eingegangen wären, hätten wir den Kaufvertrag fürs Haus auch unterschreiben müssen. Ganz egal, welche Regelungen da vielleicht drin standen, die uns weniger passten.
Wir hatten den Vertragsentwurf zwar vorliegen, doch ich muss gestehen: Auf Anhieb habe ich nicht alles verstanden. Das Behördendeutsch hat schon seine Tücken. Aber gut, der Notartermin ist ja auch dafür da, um alle Unklarheiten zu klären.
Letztendlich haben wir uns entschlossen, die erste Finanzierung zu widerrufen und eine neue zu beantragen. Das war sogar bei der gleichen Bank möglich, sodass wir gar nicht viele Unterlagen nachreichen mussten. Es war die sicherere Variante. Die Zinsen hatten sich auch zum Glück nicht groß geändert.
Tipps: Finanzierung bei Verschiebung des Notartermins
- Wäge beide Möglichkeiten gegeneinander ab: Triff anschließend die Entscheidung, mit der du dich besser fühlst – auch hier gibt es kein richtig und falsch
- Betrachte das aktuelle Zinsumfeld: Ist mit größeren Zinsänderungen in den nächsten Wochen zu rechnen? Frage hierzu deinen Finanzierungs- oder Bankberater nach seiner Einschätzung
Das Darlehen wäre doch wahrscheinlich ohne Bestellung einer Grundschuld gar nicht zur Auszahlung gekommen oder seit ihr so finanzstark, dass es andere Sicherheiten gibt?
Das Darlehen ist durch das Haus besichert und du hast recht, ohne den Kaufvertrag wäre es icht zur Auszahlung gekommen. Der Darlehensvertrag wäre aber trotzdem unterschrieben gewesen und damit rechtskräftig – man hat hier nur eine Frist von zwei Wochen, um ihn zu widerrufen. Ohne Abnahme des Darlehens muss der Vertrag dann aufgelöst werden, zum Nachteil für die Bank, denn diese erhält folglich natürlich keine Zinszahlungen. Um den “Schaden” für sich zu begrenzen, schreiben die Banken die sogenannte “Nichtabnahmeentschädigung” in den Darlehensvertrag mit rein. Diese (einige Tausend Euro) hätten wir zahlen müssen, wenn der Kaufvertrag nicht zustande gekommen wäre.
Viele Grüße,
Hanna