Timesharing: Das Spiel mit dem Traum vom eigenen Ferienhaus

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Das Timesharing-Prinzip lockt Privatanleger mit der Möglichkeit, in Ferienimmobilien zu „investieren“. Die Immobilien können so für ein paar Wochen im Jahr genutzt werden. Der Traum von vielen Menschen – doch was steckt wirklich dahinter und wie hoch sind die Risiken?

Auf meiner letzten Reise blätterte ich ein Magazin durch und stieß auf eine Anzeige des Timesharing-Anbieters 21-5. Hier werden 21 Anleger gesucht, die gemeinsam Anteile an 5 Ferienhäusern im Mittelmeerraum kaufen wollen. Die Idee fand ich zunächst schön, wie wahrscheinlich viele andere auch auf den ersten Blick. Doch genau das macht mich hellhörig: Wenn Timesharing so tolle Möglichkeiten bietet, warum hatte ich dann nicht schon von vielen Ecken davon gehört und mit Menschen gesprochen, die Timesharing-Anteile besitzen und gerne darüber berichten? Ich beschloss als, mich einmal genauer mit diesem Thema auseinanderzusetzen.

Das Wichtigste in Kürze

Beim Timesharing erwirbst Du Anteile zum Beispiel an Ferienimmobilien, die es dir ermöglichen die Immobilien jedes Jahr eine bestimmte Zeit lang zu nutzen – häufig sogar bis and dein Lebensende.

✔️ Timesharing bietet für Familien Aufenthalt in Ferienanlagen als Alternative für den Sommerurlaub, jedoch mit langer vertraglicher Bindung

❌ Beim Timesharing erwirbst Du nur das Recht, die Immobilie ein paar Wochen zu nutzen, nicht die Immobilie selbst

❌ Timesharing würde ich nicht als Form der Geldanlage beschreiben

❌ Du musst die Kosten der Instandhaltung der Immobilie zusammen mit den anderen Anlegern tragen

❌ Du legst dich vertraglich auf lange Zeit fest und kommst schwer wieder aus dem Vertrag raus

Was ist Timesharing?

Wer hat nicht schon einmal mit dem Gedanken gespielt, ein eigenes Ferienhaus zu besitzen? Ein Landhaus in der Toskana oder eine Villa in Südfrankreich für den nächsten Familienurlaub? Mit Timesharing kommt man diesem Traum zumindest näher: Über Plattformen wie 21-5 werden Menschen gesucht, die genau hieran Interesse haben. Sie erwerben Anteile an Ferienimmobilien und können diese je für ein paar Wochen im Jahr nutzen. Klingt erstmal wie Luxus, oder?

Und es klingt erstmal so, als würde man gemeinsam mit den anderen Anlegern die Immobilien kaufen, oder? Beim Time-Sharing erwirbt man jedoch lediglich das Recht, die Immobilien für ein paar Wochen im Jahr nutzen zu können.

Du interessierst dich für Immobilien als Kapitalanlage? Lerne das Thema Schritt für Schritt kennen

Alternative zur Hotelbuchung?

Für die Nutzung der Ferienanlage muss man ebenfalls Geld zahlen. Dies kann zu beliebten Zeiten wie in den Sommermonaten ist recht kostspielig sein, da zu dieser Zeit viele Familien in den Urlaub fahren wollen.

Aber gut, bei einer Pauschalreise im Juli oder August muss man ja auch einiges an Geld ausgeben. Timesharing-Anbieter sehen ihr Modell als Alternative zu den klassischen Ferienhotels für den Sommerurlaub. Gerade Familien werden hier angesprochen, denn mit 2-3 Kindern müssten sie für den Urlaub zwei Zimmer in einem Hotel buchen. Dies ist recht kostspielig und man müsste hoffen, dass die Zimmer in dem gleichen Gebäude und auf dem gleichen Gang liegen. Beim Timesharing ist dies kein Problem, hier verbringt man seinen Urlaub in einem Ferienhaus oder -Appartment mit mehreren Schlafzimmern. 

Der Unterschied ist hier die zur Hotelbuchung vertragliche Bindung: Den Urlaub buchst du einmalig. Eventuell besuchst Du dann im nächsten Jahr den selben Ort wieder, wenn Du möchtest. Timesharing-Verträge hingegen sind in der Regel langfristig ausgelegt: Sie wollen ihren Kunden häufig sogar ermöglichen, bis an ihr Lebensende Urlaub in den entsprechenden Ferienimmobilien machen zu können – ganz so, als würden sie einem gehören. Die Immobilien bleiben jedoch vollständig im Besitz der Timesharing-Gesellschaft während der gesamten Vertragslaufzeit. Gesetzlich muss die Laufzeit für Timesharing-Verträge mindestens ein Jahr betragen, üblich sind aber sehr lange Laufzeiten bis zu 50 Jahre.

Timesharing ist in meinen Augen weniger als Alternative zur Hotelbuchung zu sehen, sondern mehr als Alternative zum Erwerb einer eigenen Ferienimmobilie – denn im Vergleich hierzu ist es günstig. Allerdings gehört dir hierbei, wie bereits erwähnt, die Immobilie nicht. Daher ist es auch keine „Geldanlage“ im klassischen Sinne.

Instandhaltung der Ferienimmobilien

Die Gesellschaft verwaltet und betreibt die Ferienimmobilien, darum müssen sich Anleger nicht selbst kümmern. Sie müssen jedoch – wie Eigentümer von Immobilien – die Kosten für die Instandhaltung tragen. Und jeder, der schon einmal selbst Immobilien gekauft oder sich zumindest mit dem Thema beschäftigt hat, weiß, dass hier schnell viel Geld zusammenkommen kann.

Hinzu kommt Folgendes: Die eigene Immobilie zum Wohnen wird genau dann renoviert oder modernisiert, wenn etwas kaputt geht, wenn man Potenzial zum Energieeinsparen sieht oder wenn man die Einrichtung ändern möchte. Timesharing-Immobilien hingegen müssen laut Berichten der Verbraucherzentrale immer einen bestimmten Standard aufweisen, um im Katalog für Anleger zu bleiben. Denn wenn viele Modernisierungs- oder Renovierungsarbeiten an der Immobilie unternommen werden müssen, ist dies nicht attraktiv für Timesharing-Interessenten, die ihren nächsten Urlaub hier verbringen möchten. Wenn die Immobilien also im Laufe der Jahre altern und nach und nach (mehr) Mängel aufweisen, musst Du als Anleger hierfür aufkommen.

Verkauf der Anteile

Timesharing-Kunden mögen mit dem Gedanken spielen, ihr Nutzungsrecht nach einiger Zeit wieder zu verkaufen – ähnlich wie man eine erworbene Immobilie auch wieder verkaufen kann. Doch dies ist leider nicht vertraglich nicht wirklich vorgesehen. Du müsstest hier auf eigene Faust einen Käufer finden, der genau deinen Anteil kaufen will. Hierfür gibt es diverse Tauschplattformen, auf die Timesharing-Firmen ihre Kunden in so einem Fall verweisen. Selbst der Deutsche Timesharingverband DBTW musste einräumen, Timesharing-Anteile vertraglich nur vererben oder verschenken zu können.

Der Verkauf der Anteile ist also nicht ohne Weiteres und nur mit Glück möglich. Hinzu kommt, dass viele dubiose Firmen mit leeren Versprechungen auf dem Timesharing-Markt unterwegs sind und die Branche in den vergangenen Jahren abermals ein schlechtes Licht gerückt haben.

Fazit

Timesharing-Anbieter spielen mit dem Traum von vielen Leuten, ein eigenes Ferienhaus oder -appartment zu besitzen. Kauft man die Nutzungsanteile von einer Gesellschaft wie 21-5, dann darfst Du die Immobilie einige Wochen im Jahr nutzen und deinen Urlaub hier verbringen. Allerdings musst Du auch, gemeinsam mit den anderen Anlegern, die Kosten der Instandhaltung tragen – ganz so, als würde dir die Immobilie gehören. Doch Eigentümer bleibt die Timesharing-Gesellschaft. Dein Timesharing-Vertag ist meist langfristig ausgelegt (bis zu 50 Jahre Laufzeit) und lässt sich nur schwierig vor Ablauf dieser Zeit wieder loswerden.

Mein Tipp: Lass besser die Finger vom Timesharing! Als Geldanlage ist Timesharing nicht wirklich geeignet, da dir die Immobilien dabei nicht gehören und Du deine Anteile nicht ohne Weiteres auf dem Markt wieder verkaufen kannst.

Disclaimer: Keine Anlageberatung! Bitte mache eigene Recherchen, bevor Du dein Geld anlegst.

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Dieser Beitrag hat 3 Kommentare

  1. Queen All

    Wie so oft, wenn etwas zu schön klingt, hat es meist einen (beachtlichen) Haken! Dann sollte man hellhörig werden und sich die Risiken und Vertragsbedingungen ganz genau anschauen. Und sobald man sich unter Druck gesetzt fühlt, z.B. durch zeitlich begrenzte oder streng limitierte /wenig verfügbare Angebote, die Finger davon lassen. Leider fallen immer noch zu viele Menschen auf solche Fallen herein. Daher sind Artikel wie dieser enorm wichtig, um Aufklärungsarbeit zu leisten.

    1. Redaktion

      Vielen Dank dir! Ja, leider gibt es eine Vielzahl solcher Fallen.

  2. Annie31

    Ich finde solche Angebote fies, es wird wieder mit den Träumen der Leute gespielt!